Ein Unfall oder eine Krankheit kann schnell zur Folge haben, dass ein Mensch seine Rechtsangelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Doch wer bezahlt dann die Rechnungen und wer kümmert sich um all die rechtlichen Alltagsgeschäfte? Wenn man für einen solchen Fall eine gesetzliche Betreuung vermeiden will, muss man rechtzeitig einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen.
Weil aber der Gedanke, nicht mehr selbst handeln und bestimmen zu können, für viele Menschen unangenehm ist, schrecken sie davor zurück, sich mit diesem Thema zu beschäftigen. Doch es lohnt sich darüber nachzudenken, wer aus dem persönlichen Umfeld vertrauenswürdig genug ist, als persönlicher Vertreter bestellt zu werden und in welchem Umfang dies geschehen soll.
Und solche Notfälle passieren nicht nur bei älteren Menschen. Ein Skiunfall oder eine schwere Krankheit – wer alleine lebt und sich plötzlich im Krankenhaus wiederfindet, kann schnell in Schwierigkeiten kommen, sollte er niemanden haben, der für ihn tätig werden und Entscheidungen treffen kann. Deshalb kann es bereits in jungen Jahren wichtig sein, eine Vertrauensperson bevollmächtigt zu haben, für einen zu handeln, falls man das selbst nicht mehr kann.
Abhilfe schafft eine rechtzeitig erteilte sogenannte „Vorsorgevollmacht“. Was aber muss bei der Anfertigung einer solchen Vorsorgevollmacht beachtet werden? Reicht ein einfacher handgeschriebener Zettel oder muss eine Vorsorgevollmacht in einer bestimmten Schriftform verfasst werden? Muss man einen Notar hinzuziehen und wenn ja, in welchen Fällen ist dies notwendig. Wird eine solche Vorsorgevollmacht auch von den Geldinstituten anerkannt oder wie kann es sonst ermöglicht werden, dass ein Vertreter für einen auch die notwendigen Geldgeschäfte erledigen kann? Andererseits, wie kann sichergestellt werden, dass ein Bevollmächtigter nicht am nächsten Tag gegen den Willen des Auftraggebers dessen Haus verkauft? Gilt eine Vorsorgevollmacht umfassend für alle Angelegenheiten oder kann sie auf bestimmte Bereiche beschränkt werden? Können auch zwei oder mehrere Vertreter bestimmt werden und ist dies sinnvoll? Und wenn ich mir es später anders überlege, kann ich dann eine erteilte Vorsorgevollmacht auch widerrufen? Fragen über Fragen!
Und eine weitere wichtige Frage kommt noch hinzu: Was mache ich, wenn ich keine Person habe, der ich so vertraue, dass ich ihr eine Vollmacht geben kann? In einem solchen Fall kann eine “Betreuungsverfügung“ eine mögliche Lösung sein. Wenn der Fall eintritt, dass eine Person nicht mehr selbst handeln kann und keine Vollmacht erteilt wurde, wird das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer als Betreuer in Frage kommt und wen man auf gar keinen Fall als Betreuer möchte.
Ein weiteres, sehr schwieriges Thema ist die „Patientenverfügung“. Zwar wird ein Arzt in einem lebensbedrohenden Notfall immer zuerst die lebenserhaltenden Maßnahmen ergreifen. Aber er ist verpflichtet, bei der Behandlung den mutmaßlichen Willen des Patienten zu berücksichtigen. Ist dieser richtig dokumentiert, kann der Arzt sich daran orientieren. Eine richtig abgefasste Patientenverfügung gibt dem Arzt und dem Patienten Sicherheit. Aber es stellt sich die Frage: Wie kann ich als medizinischer Laie eine Patientenverfügung richtig anfertigen und wo erhalte ich Unterstützung?
Der Stadtseniorenrat Geislingen möchte bei der Beantwortung all dieser Fragen eine Hilfestellung geben. Das Thema „Vorsorge“ stellt einen besonderen Schwerpunkt in seiner Arbeit dar. Der Stadtseniorenrat bietet deshalb zu dieser Problematik einen Vortrag an. In diesem referiert Wolfgang Kehrer zu dem Thema „Vorsorge“ und beantwortet gerne auch Fragen. Er kennt sich nicht nur mit den geltenden Vorschriften aus sondern kann auch aus der Praxis berichten, weil er selbst als Betreuer tätig war.
Bei dem Vortrag können gegen einen geringen Unkostenbeitrag auch zwei vom Stadtseniorenrat zur Vorsorge erarbeitete Mappen erworben werden. Dies ist zum einen die sogenannte gelbe Mappe „Vorsorge“, in der die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt werden. Sie enthält auch Mustervordrucke zu diesen Themen, die zum Ausfüllen und Aufbewahren leicht herausgetrennt werden können. Außerdem wird die sogenannte weiße Mappe „Meine persönlichen Aufzeichnungen“ angeboten, in der für verschiedene Lebensbereiche festgehalten werden kann, welche Wünsche der Verfasser hat. Die in dieser Mappe dokumentierten Willenserklärungen können auch für Bevollmächtigte und Betreuer eine wertvolle Hilfe sein.
Der Vortrag findet am Mittwoch, 23. Oktober 2024, um 16.00 Uhr im Schubartsaal des Mehrgenerationenhauses, Schillerstr. 4, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.