Der Stadtseniorenrat Geislingen e.V. – Unterstützung, Service und Unterhaltung für Sie!
Informieren Sie sich über unsere vielfältige ehrenamtliche Arbeit. Unser ganzes Engagement dient dem Ziel, die Lebensqualität der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger in Geislingen an der Steige und Umgebung zu erhalten und zu verbessern. Wenden Sie sich gerne an uns, wenn Sie Unterstützung im Alltag, mal einen Rat, Hilfe bei Behördengängen oder auch, wenn Sie auf der Suche nach Gesellschaft und Unterhaltung sind. Wir bemühen uns, das Angebot für Sie ständig zu erweitern.
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Aktuelles
„Melodie am Nachmittag“ „Musikalische Europareise“

Der Stadtseniorenrat Geislingen organisiert gemeinsam mit der Stadt Geislingen am Samstag, dem 3. Mai 2025, um 14 Uhr in der Jahnhalle in Geislingen wieder die beliebte „Melodie am Nachmittag“. Einlass ist bereits ab 13:30 Uhr! Unter dem Motto „Musikalische Europareise“ musizieren das Mundharmonika-Duo „Jochen & Bianca“ und die „Wilden Gesellen“ aus Reichenbach im Täle. Gelegenheit für unsere Senioren, sich bei Kaffee und Kuchen einen Nachmittag lang in geselliger Runde zu erfreuen. Die Karten dafür können ab 14. April 2025 im Mehrgenerationenhaus (Tel. 07331-440363) während der Öffnungszeiten (9:00 bis 12:00 Uhr) kostenfrei abgeholt werden.
Die weiteren Details der Veranstaltung sind unter „Projekte“ und dort unter „Melodie am Nachmittag“ zu finden.

Sitzung des Vorstands
Die nächste öffentliche Sitzung des Vorstandes findet am Montag, dem 5. Mai 2025, statt.
Sie beginnt um 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Schillerstr. 4.
Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:
- Begrüßung
- Genehmigung des Protokolls vom 1. Juli 2025
- Nachbesprechung „Melodie am Nachmittag“ am 3. Mai 2025
- „Kunstfrühling“ am Sonntag, den 18. Mai 2025
- Verschiedenes
Interessierte Mitglieder und Gäste sind zu der Sitzung freundlich eingeladen. Gerne können sich alle mit Fragen an der Diskussion beteiligen.
Im Anschluss an die öffentliche Sitzung findet noch eine nichtöffentliche Sitzung statt.
Führung für den Stadtseniorenrat Geislingen im Rahmen des „Kunstfrühling Geislingen“

Liebe Kunstbegeisterte in und um Geislingen und der Region,
schon zum fünften Mal erblüht in Geislingen im Mai auch die Kunst an allen möglichen Ecken der Stadt. An drei Wochenenden, vom 10. bis 25. Mai 2025, zeigen Künstlerinnen und Künstler aus der Region und von weiter her ihre Werke. Mit mehr als 50 Ausstellenden wird der Kunstfrühling größer als je und auch die Zahl der genutzten leerstehenden Geschäftsimmobilien steigt.
Wir vom Stadtseniorenrat haben mit den Verantwortlichen vom Geislinger Kunstfrühling für Sie einen exklusiven Termin zur Führung durch die Ausstellungsbereiche im Hauptgebäude der Ausstellung, dem früheren NEVA-Gebäude, Geislingen an der Steige, Heidenheimer Straße 79, vereinbart:
Sonntag, 18. Mai 2025 um 11 Uhr, Treffpunkt im Innenraum.
Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir freuen uns auf Sie!
Stadtseniorenrat Geislingen e.V.
Vortrag mit Informationen zur Vorsorge

Ein Unfall oder eine Krankheit kann schnell zur Folge haben, dass ein Mensch seine Rechtsangelegenheiten nicht mehr selbst erledigen kann. Doch wer bezahlt dann die Rechnungen und wer kümmert sich um all die rechtlichen Alltagsgeschäfte? Wenn man für einen solchen Fall eine gesetzliche Betreuung vermeiden will, muss man rechtzeitig einer Vertrauensperson eine Vollmacht erteilen.
Abhilfe schafft eine rechtzeitig erteilte sogenannte „Vorsorgevollmacht“. Was aber muss bei der Anfertigung einer solchen Vorsorgevollmacht beachtet werden? Reicht ein einfacher handgeschriebener Zettel oder muss eine Vorsorgevollmacht in einer bestimmten Schriftform verfasst werden? Muss man einen Notar hinzuziehen und wenn ja, in welchen Fällen ist dies notwendig. Wird eine solche Vorsorgevollmacht auch von den Geldinstituten anerkannt oder wie kann es sonst ermöglicht werden, dass ein Vertreter für einen auch die notwendigen Geldgeschäfte erledigen kann? Andererseits, wie kann sichergestellt werden, dass ein Bevollmächtigter nicht am nächsten Tag gegen den Willen des Auftraggebers dessen Haus verkauft? Gilt eine Vorsorgevollmacht umfassend für alle Angelegenheiten oder kann sie auf bestimmte Bereiche beschränkt werden? Können auch zwei oder mehrere Vertreter bestimmt werden und ist dies sinnvoll? Und wenn ich mir es später anders überlege, kann ich dann eine erteilte Vorsorgevollmacht auch widerrufen? Fragen über Fragen!
Es lohnt sich darüber nachzudenken, wer aus dem persönlichen Umfeld vertrauenswürdig genug ist, als persönlicher Vertreter bestellt zu werden und in welchem Umfang dies geschehen soll.
Und eine weitere wichtige Frage kommt noch hinzu: Was mache ich, wenn ich keine Person habe, der ich so vertraue, dass ich ihr eine Vollmacht geben kann? In einem solchen Fall kann eine “Betreuungsverfügung“ eine mögliche Lösung sein. Wenn der Fall eintritt, dass eine Person nicht mehr selbst handeln kann und keine Vollmacht erteilt wurde, wird das Betreuungsgericht eine Betreuung anordnen. Mit einer Betreuungsverfügung kann festgelegt werden, wer als Betreuer in Frage kommt und wen man auf gar keinen Fall als Betreuer möchte.
Ein weiteres, sehr schwieriges Thema ist die „Patientenverfügung“. Zwar wird ein Arzt in einem lebensbedrohenden Notfall immer zuerst die lebenserhaltenden Maßnahmen ergreifen. Aber er ist verpflichtet, bei der Behandlung den mutmaßlichen Willen des Patienten zu berücksichtigen. Ist dieser richtig dokumentiert, kann der Arzt sich daran orientieren. Eine richtig abgefasste Patientenverfügung gibt dem Arzt und dem Patienten Sicherheit. Aber es stellt sich die Frage: Wie kann ich als medizinischer Laie eine Patientenverfügung richtig anfertigen und wo erhalte ich Unterstützung?
Der Stadtseniorenrat Geislingen möchte bei der Beantwortung all dieser Fragen eine Hilfestellung geben. Das Thema „Vorsorge“ stellt einen besonderen Schwerpunkt in seiner Arbeit dar. Der Stadtseniorenrat bietet deshalb zu dieser Problematik einen Vortrag an. In diesem referiert Wolfgang Kehrer zu dem Thema „Vorsorge“ und beantwortet gerne auch Fragen. Er kennt sich nicht nur mit den geltenden Vorschriften aus sondern kann auch aus der Praxis berichten, weil er selbst als Betreuer tätig war.
Bei dem Vortrag können gegen einen geringen Unkostenbeitrag auch zwei vom Stadtseniorenrat zur Vorsorge erarbeitete Mappen erworben werden. Dies ist zum einen die sogenannte gelbe Mappe „Vorsorge“, in der die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung behandelt werden. Sie enthält auch Mustervordrucke zu diesen Themen, die zum Ausfüllen und Aufbewahren leicht herausgetrennt werden können. Außerdem wird die sogenannte weiße Mappe „Meine persönlichen Aufzeichnungen“ angeboten, in der für verschiedene Lebensbereiche festgehalten werden kann, welche Wünsche der Verfasser hat. Die in dieser Mappe dokumentierten Willenserklärungen können auch für Bevollmächtigte und Betreuer eine wertvolle Hilfe sein.
Der Vortrag “Vorsorgevollmacht“ findet am Donnerstag, 22. Mai 2025 um 15.00 Uhr im Schubartsaal des Mehrgenerationenhauses, Schillerstr. 4, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Jahresbrief 2024
Unter der Rubrik „Downloads – Aktuell“ steht der Jahresbrief 2024 zum Download bereit. Er kann dort heruntergeladen, gelesen und bei Bedarf ausgedruckt werden.
Der Jahresbrief enthält eine Rückschau auf die im Jahr 2024 durchgeführten Veranstaltungen sowie eine Vorschau auf die im Jahr 2025 geplanten Aktivitäten, soweit diese zur Jahreswende bereits in Planung waren.