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Die gelbe Mappe "Vorsorge"

Schon seit vielen Jahren informiert der Stadtseniorenrat Geislingen mit einer Broschüre, die intern als „gelbe Mappe“ bezeichnet wird, über das Thema „Vorsorge“ und stellt darin die drei persönlichen Vorsorgemöglichkeiten vor: 

  • Die Vorsorgevollmacht,
  • die Betreuungsverfügung und
  • die Patientenverfügung.
Gelbe Mappe Vorsorge

Was aber sind eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung, welche Unterschiede gibt es?

Vorsorgevollmacht

Mit einer Vorsorgevollmacht gibt man Personen, zu denen man ein uneingeschränktes Vertrauen hat, die Möglichkeit, in vorher festgelegten Lebensbereichen, wie Gesundheitssorge, Vermögenssorge und Aufenthaltsbestimmung, als Vertreter zu handeln, und zwar für den Fall, dass man dazu nicht mehr selbst in der Lage ist. So kann man mit dieser Aufgabe eine Person seines Vertrauens beauftragen, ansonsten muss vom Betreuungsgericht ein amtlicher Betreuer bestimmt werden, den man nicht persönlich kennt. Sinnvoll ist es, mehrere Personen zu bevollmächtigen. Diese sollten aber jeweils für sich handeln können, so dass, wenn ein Bevollmächtigter verhindert ist, z.B. weil er auf einer Reise ist, ein anderer Bevollmächtigter alleine handlungsfähig ist.

Betreuungsverfügung

Wer keine Vorsorgevollmacht erteilen will, kann in einer Betreuungsverfügung Wünsche und Forderungen für den Notfall festhalten. Mit einer solchen gibt man den später eventuell tätig werdenden Betreuerinnen oder Betreuern, zum Beispiel auch einem amtlich bestellten Betreuer, vorab seine Wünsche und Forderungen zum Beispiel zur Unterbringung bekannt, an die er sich dann, soweit dies möglich ist, auch halten muss.

Patientenverfügung

Mit der Patientenverfügung kann man regeln, wie weit lebenserhaltende Maßnahmen durch Ärzte, die oft auch mit dem Einsatz von Maschinen verbunden sind, gehen sollen, und ab welchem Zeitpunkt man sterben darf.

Wer in bestimmten Situationen auf bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen verzichten und lieber sterben möchte, muss dies für den Fall, dass er sich zu diesem Zeitpunkt nicht mehr selbst äußern kann, in einer Patientenverfügung festhalten. Diese muss jedoch präzise formulierte Entscheidungen beinhalten.

Eine allgemeine Äußerung, wie „ich möchte keine lebenserhaltende Maßnahmen“ reicht nicht aus, vielmehr muss genau beschrieben werden, bei welcher Behandlungssituation welche ärztliche Maßnahmen vorgenommen werden sollen oder aber untersagt sein sollen. Eine Patientenverfügung muss deshalb, damit sie Wirkung entfalten kann, sehr präzise abgefasst werden.

Gelbe Mappe

In der „gelben Mappe“ werden diese drei Vorsorgemaßnahmen ausführlich erläutert und ihre Unterschiede dargestellt.

Die „gelbe Mappe“ ist in zwei Abschnitte gegliedert.

Im vorderen Teil werden die drei Vorsorgemaßnahmen beschrieben, im hinteren Teil befinden sich dazu Formulare.

Dank einer Perforierung können die Seiten mit der „Patientenverfügung“ leicht herausgetrennt werden. Hinsichtlich der „Patientenverfügung“ wird auch noch auf die Ausführungen unter dem entsprechenden Menüpunkt verwiesen.

Außerdem enthält die „gelbe Mappe“ zwei Notfallkarten, die ausgefüllt in dem Geldbeutel oder der Brieftasche deponiert werden können.

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