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Patientenverfügung

Wenn infolge einer schweren Erkrankung oder durch einen Unfall der sich abzeichnende Tod nicht mehr abzuwenden ist, wünschen sich viele Menschen die Möglichkeit eines würdigen Sterbens.

Sie wollen nicht durch medizinische Apparate künstlich am Leben gehalten werden, sondern dann gehen, wenn die Bestimmung es vorsieht.

Dies steht in einem gewissen Widerspruch zu dem, was den Ärzten vorgegeben ist. Sie müssen grundsätzlich Leben erhalten, auch wenn das nur unter dem Einsatz von Maschinen geht. Dies gilt selbst dann, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht.

Wer auf bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen verzichten möchte, muss in einer Patientenverfügung festhalten, wie er behandelt werden will.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund wichtig, dass viele Patienten dann nicht mehr in der Lage sind, ihren Willen selbst zu äußern.

Gibt es eine Patientenverfügung muss der behandelnde Arzt den festgelegten Willen des Patienten beachten. Deshalb wird der behandelnde Arzt im Krankenhaus in so einem Notfall immer nach einer Patientenverfügung fragen.

Patientenverfügung
Das Verfassen einer Patientenverfügung ist aber nicht einfach. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine in einer Patientenverfügung festgelegte Äußerung wie „ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ nicht ausreichend ist.

Präzise Formulierung

Nach dem Bundesgerichtshof stellt eine Formulierung wie „ich wünsche keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ noch keinen Sterbenswusch dar.

Die gesetzliche Grundlage für eine Patientenverfügung ist in § 1901a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu finden. Die Patientenverfügung muss präzise sein und genau festlegen, in welcher konkreten Behandlungssituation welche konkreten ärztlichen Maßnahmen ergriffen oder unterlassen werden sollen.

Unter www.bmjv.de – Publikationen hat das Bundesjustizministerium eine Broschüre veröffentlich, die bei Bedarf heruntergeladen werden kann. In dieser Broschüre wird auf 48 Seiten genau beschrieben, was beim Abfassen einer Patientenverfügung zu beachten ist. Es gibt Textbausteine, die verwendet werden können.

Hilfestellung gibt die Vorsorgemappe

Auch in der gelben Vorsorgemappe des Stadtseniorenrats ist eine heraustrennbare Patientenverfügung enthalten, die sich an der Broschüre des Bundesjustizministeriums orientiert. Leitende Ärzte der Kliniken in Göppingen und Geislingen haben bei der Erstellung dieser Patientenverfügung mitgewirkt. Das entbindet Jemanden, der auf dieser Grundlage eine eigene Patientenverfügung erstellen möchte, jedoch nicht vor eigenen Überlegungen und Entscheidungen. „Ist mir die Qualität des Lebens wichtig oder eine lange Lebensdauer“ ist z.B. so eine Frage, die jeder für sich beantworten muss. Oder ob man auch Mittel mit bewusstseinsdämpfenden Wirkungen zur Beschwerdelinderung einnehmen möchte, wenn alle sonstigen medizinischen Möglichkeiten zur Schmerz- und Systemkontrolle versagen.

Angehörige entlasten

Niemand befasst sich gerne mit dem Tod, noch dazu mit dem eigenen Tod. Aber trotzdem wird allen dringend empfohlen, eine Patientenverfügung anzufertigen.

Es kann auch für die Angehörigen eines Patienten eine große Erleichterung sein zu wissen, dass er seinem Willen entsprechend behandelt wird, selbst wenn er sich dazu nicht mehr äußern kann, und dass er letztendlich in Würde sterben darf.

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