Startseite » Archiv » Vorsorge ist wichtig

Vorsorge ist wichtig

a-book-g620300294_1920

Ein Unfall, ein Schlaganfall oder ein sonstiger gesundheitlicher Schicksalsschlag bewirken oft, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigenständig handeln zu können. Für einen solchen Fall Vorsorge zu treffen, ist äußerst wichtig.

Zum Beispiel ein plötzlicher Schlaganfall – Notarzt – Krankenhaus. In Deutschland passiert das ungefähr 270.000 Mal im Jahr. Der Betroffene kann möglicherweise nicht mehr sprechen und schreiben, er ist halbseitig gelähmt. Er kann nur noch ein „Ja“ oder ein „Nein“ signalisieren, wenn ihm die richtige Frage gestellt wird. Wird diese nicht gestellt, kann er seine Wünsche nicht mehr zum Ausdruck bringen. Schlaganfälle sind die Hauptursache für Behinderungen im Erwachsenenalter. Oder ein Unfall bei dem der Betroffene mit dem Kopf so schwer aufschlägt, dass er ins Koma fällt. Jetzt ist es wichtig, dass er mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung vorgesorgt hat. Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt hat, kann gewiss sein, dass in einem solchen Fall vertraute Personen da sind, die sich um all die Angelegenheiten kümmern, die man selbst nicht mehr erledigen kann  Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen. Das heißt, dass unter Umständen eine bis dahin fremde Person dann über alle Angelegenheiten des Betroffenen entscheidet.

Mit einer Vorsorgevollmacht können sehr weitreichende Befugnisse übertragen werden, diese können aber auch eingeschränkt werden. Wichtig ist auf jeden Fall, eine Vollmacht nur einer Person zu erteilen, der man hundertprozentig vertraut. In einer Betreuungsverfügung können konkret Menschen benannt werden, die im Bedarfsfall Verantwortung für den Betroffenen übernehmen und Entscheidungen für ihn treffen.

Die Entscheidung, auf welche Art und Weise man Vorsorge treffen möchte, ist nicht ganz einfach. So muss beispielsweise beachtet werden, dass bei einer Vorsorgevollmacht in bestimmten Fällen eine öffentliche Beglaubigung oder eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Hinzu kommt, dass sich auch die Rechtslage in diesem Bereich immer wieder ändert. Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Diese Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Mit dieser Reform wurde auch ein beschränktes „Notvertretungsrecht“ für den Ehegatten bzw. Lebenspartner in gesundheitlichen Angelegenheiten eingeführt. Dieses tritt automatisch ein, wenn „ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge rechtlich nicht besorgen kann“. Ist dann aber überhaupt noch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erforderlich? Ja, sagen die Fachleute, denn das „Notvertretungsrecht“ gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten und nur für die begrenzte Zeit von 6 Monaten. Weil dieses automatisch eintretende „Notvertretungsrecht“ nur für Gesundheitsangelegenheiten gilt, nicht aber beispielsweise für Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte, ist weiterhin eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung wichtig. Ein ebenfalls sehr wichtiges Dokument zur Vorsorge ist eine Patientenverfügung.

Das Thema „Vorsorge“ stellt einen besonderen Schwerpunkt in der Arbeit des Stadtseniorenrats dar. Er bietet zu dieser Problematik einen Vortrag an. In diesem referiert Wolfgang Kehrer, Bürgermeister a.D., zu dem Thema „Vorsorge“ und beantwortet gerne auch Fragen. Er kennt sich nicht nur mit den geltenden Vorschriften aus sondern kann auch aus der Praxis berichten, weil er selbst als Betreuer tätig ist.

Dieser Vortrag findet am 11. Oktober 2023 um 15.00 Uhr im Schubartsaal des Mehrgenerationenhauses, Schillerstr. 4, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nutzen Sie dieses Angebot und informieren Sie sich, wie Sie am besten Vorsorge für einen hoffentlich nie eintretenden Notfall treffen können.

Skip to content