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Vorsorge ist wichtig

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Vorsorge ist wichtig!

In Deutschland erleiden jedes Jahr ca. 200.000 Menschen zum ersten Mal einen Schlaganfall, bei weiteren 70.000 Menschen tritt zum wiederholten Maße ein Schlaganfall auf. Schlaganfälle sind die Hauptursache für Behinderungen im Erwachsenenalter. Viele Menschen sind nach einem Schlaganfall nicht mehr in der Lage, ihren Alltag ohne fremde Hilfe bewältigen zu können. Zwar kann durch eine entsprechende Lebensweise dem Risiko eines Schlaganfalls präventiv begegnet werden. Doch wirklich sicher, dass er nicht eines Tages auf fremde Hilfe angewiesen ist, kann niemand sein. Auch bei einem unverschuldeten Unfall kann die Folge sein, dass man alltägliche Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann.

Wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann, muss dies ein anderer für einen tun. Sie sagen jetzt vielleicht, kein Problem, dann entscheidet eben mein Ehepartner für mich oder meine Kinder machen dies. Aber das ist nicht so ohne weiteres möglich. Weder der Ehepartner noch die Kinder können dies machen, wenn keine entsprechende Regelung getroffen wurde.

In einem solchen Fall kommt es darauf an, ob Sie eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung ausgestellt haben. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Gericht für Sie einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen. Das heißt, eine für Sie bis dahin fremde Person entscheidet über Ihre Angelegenheiten. Sie haben aber die Möglichkeit, selbst für diesen Fall vorzusorgen, indem Sie entweder jemand, dem Sie vertrauen, mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten oder indem Sie eine Betreuungsverfügung erstellen. Jede dieser beiden Möglichkeiten hat ihre Vor- und Nachteile.

Mit einer Vorsorgevollmacht können sehr weitreichende Befugnisse übertragen werden, diese können aber auch eingeschränkt werden. Wichtig ist auf jeden Fall, eine Vollmacht nur einer Person zu erteilen, der man hundertprozentig vertraut. Mit einer Betreuungsverfügung können Sie konkret Menschen benennen, die im Bedarfsfall Verantwortung für Sie übernehmen und Entscheidungen für Sie treffen.

Sie merken schon, dass die Entscheidung, auf welche Art und Weise man Vorsorge treffen möchte, nicht ganz einfach ist. Hinzu kommt, dass sich auch die Rechtslage in diesem Bereich immer wieder ändert. So gibt es beispielsweise ab dem 1. Januar 2023 ein sogenanntes „Notvertretungsrecht“ für den Ehegatten bzw. Lebenspartner. Dieses tritt automatisch ein, wenn „ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge rechtlich nicht besorgen kann“. Ist dann aber überhaupt noch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erforderlich? Ja, sagen die Fachleute, denn das „Notvertretungsrecht“ gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten und nur für die begrenzte Zeit von 6 Monaten. Weil dieses automatisch eintretende „Notvertretungsrecht“ nur für Gesundheitsangelegenheiten gilt, nicht aber beispielsweise für Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte, ist weiterhin eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung wichtig. Ein ebenfalls sehr wichtiges Dokument zur Vorsorge ist eine Patientenverfügung.

Der Stadtseniorenrat bietet zu dieser Problematik einen Vortrag an. In diesem referiert Wolfgang Kehrer, Bürgermeister a.D., zu dem Thema „Vorsorge“ und beantwortet gerne auch Fragen. Er kennt sich nicht nur mit den geltenden Vorschriften aus sondern kann auch aus der Praxis berichten, weil er selbst als Betreuer tätig ist.

Dieser Vortrag findet am 13. Februar 2023 um 16.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Schillerstr. 4, im Café Sonnenschein, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nutzen Sie dieses Angebot und informieren Sie sich, wie Sie am besten Vorsorge für einen hoffentlich nie eintretenden Notfall treffen können.

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