Verhaltens- und Sicherheitstraining für Seniorinnen und Senioren

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im Rahmen der Mitgliederversammlung des Stadtseniorenrats Geislingen stellte Tobias Flitsch den Verein „Stand Strong“ vor, dessen Vorsitzender er ist. Der Verein bietet Selbstverteidigung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Seminare und Vorträge zum Thema Gewaltprävention und Beratung in Sicherheitsfragen an.

„Man muss sehen, dass die Welt von heute nicht mehr so gut ist, wie sie es früher einmal gewesen ist“ führte Tobias Flitsch damals aus. Deshalb ist er mit dem Stadtseniorenrat übereingekommen, für interessierte Seniorinnen und Senioren Schnupperkurse anzubieten. In diesen möchte er den Teilnehmerinnen und Teilnehmern vermitteln, wie sie sich angstfrei und sicher im Alltag bewegen können und wie sie sich in bestimmten zugespitzten Situationen deeskalierend verhalten.

Herr Flitsch hat uns zum Ablauf folgendes mitgeteilt:

„Es wird ein Workshop mit theoretischem Anteil bzgl. Notwehrrecht, Waffenrecht, Zivilcourage und Nothilfe, präventiven Aspekten in Form von “ wie bereite ich mich vor, auf was muss ich achten, Gefahrenerkennung / Tätererkennung,…“  sowie mit praktischen Anteilen wie z.B. Anschauungsmaterial zum Selbstschutz, Empfehlungen für Selbstschutzmaterial und auch seniorengerechte Verteidigungsmöglichkeiten im Ernstfall.

Hierzu bringe ich alle nötigen Materialien mit, so dass auch viel ausprobiert werden kann.

Der Hauptschwerpunkt liegt hierbei auf der Prävention (Wahrnehmung, Aufmerksamkeit, Gefahrenvermeidung, Grenzsetzung…), die reine körperliche Verteidigung sehe ich eher untergeordnet, da es sehr schwierig für ältere und evtl. auch beeinträchtigte Menschen ist, sich gegen einen 20jährigen zu behaupten. Dennoch machen wir hierzu Übungen, vor allem mit gängigen Hilfsmittel wie Spazierstock, Regenschirm usw.“

Der Kurs findet am 5. Oktober 2023 um 15.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus, Schillerstr. 4 statt und dauert ca. zweieinhalb Stunden.  

Anmelden kann man sich im Mehrgenerationenhaus bei Brigitte Wasberg unter der Telefonnummer 07331 – 44 03 64 oder auch persönlich zu den üblichen Geschäftszeiten. 

Für Mitglieder des Stadtseniorenrats ist die Teilnahme kostenlos, für Nichtmitglieder wird ein Unkostenbeitrag von 8,00 erhoben.

Fahrt nach Rottweil zum Thyssenkrupp Aufzugs-Testturm und nach Tübingen mit Stadtführung und Stocherkahnfahrt

Liebe Mitglieder und Freunde des Stadtseniorenrats Geislingen,
wie bereits angekündigt, bieten wir in diesem Jahr noch einmal eine Ausfahrt an.

Am Freitag, 6. Oktober 2023, fahren wir nach Rottweil, dort besuchen wir den weithin bekannten Thyssenkrupp Aufzugs-Testturm. Anschließend geht es nach Tübingen, wo für uns eine Stadtführung stattfindet. Und schließlich unternehmen wir auf dem Neckar noch eine Fahrt mit einem Stocherkahn.

Thyssenkrupp Testturm – Auffahrt und Panoramablick
Wir fahren mit dem weltweit ersten seillosen Aufzug in die Höhe. Mehr als 160 Jahre nach der Erfindung des konventionellen Aufzugs war die Vorstellung des seillosen und seitwärts fahrenden Aufzugssystems eine der wegweisendsten Innovationen der Industrie. Statt eine Kabine pro Schacht auf und ab fahren zu lassen, bietet der neue Aufzug die Möglichkeit, viele Kabinen unabhängig voneinander zirkulieren zu lassen, vergleichbar mit einem U-Bahn-System im Gebäude. 

Stadtführung in Tübingen
Die berühmte Altstadt von Tübingen wurde erst 2019 unter einen Gesamtanlagenschutz gestellt. Das Rathaus von Tübingen stammt in seinen ältesten Teilen aus dem 15.Jahrhundert. Es gibt zahlreiche Fachwerkhäuser und viele enge Gassen. Die Neckarfront mit dem Hölderlinturm ist ein bekanntes Fotomotiv der Stadt Tübingen und eines ihrer bekanntesten Wahrzeichen.

Stocherkahnfahrt auf dem Neckar
Lange war das Kahnfahren auf dem Neckar nur jenen vorbehalten, die wie die Tübinger Studentenverbindungen eigene Kähne besaßen. Vor rund 30 Jahren ermöglichte der Bürger- und Verkehrsverein mit dem Angebot eines Stocherkahns auf Bestellung zum ersten Mal, dass alle in den Genuss einer Fahrt kommen konnten. Eine gemütliche Stocherkahnfahrt ist ein unvergessliches und heiteres Tübingenvergnügen.

Wir starten mit einem Reisebus der Fa. Aktiv Reisen Sihler in Geislingen und fahren über Stuttgart, Böblingen, Horb und Oberndorf nach Rottweil. An der Autobahnraststätte Neckarburg-West machen wir zwischendurch gegen 9.15 Uhr eine kleine Pause, für ein Vesper ist gesorgt. Nach dem Besuch des Thyssenkrupp Testturms in Rottweil geht es weiter durch den Schwarzwald über Freudenstadt, Bayersbronn, Balingen und Hechingen nach Tübingen, wo für uns eine Stadtführung stattfindet. Um 13.00 Uhr  können wir in der Tübinger Wurstküche, einer Traditionsgaststätte mit guter schwäbischer Küche und einer 200-jährigen Geschichte zum Mittagessen einkehren. Nach dem Mittagessen (nicht im Preis inklusive) werden wir bei einer gemütlichen Stocherkahnfahrt auf dem Neckar viel Spaß haben. Anschließend ist noch eine Kaffeepause geplant oder es kann ein Altstadt-Rundgang gemacht werden.  Mit vielen neuen Eindrücken werden wir dann die Heimreise antreten und über Waldorfhäslach, Filderstadt, Neuhausen, Wendlingen, Plochingen und Göppingen nach Geislingen zurückkehren, wo wir gegen 19.15 Uhr ankommen werden.

Der unten stehende Preis beinhaltet die Fahrt mit einem modernen Reisebus von der Fa. Sihler, die Auffahrt im Thyssenkrupp Testturm, die Stadtführung in Tübingen und die Stocherkahnfahrt auf dem Neckar. Nicht enthalten sind die Kosten für ein Mittagessen in der Wurstküche in Tübingen. Dieses kann somit jeder nach seinen eigenen Wünschen selbst gestalten.

            Mitglieder     58,00 EUR                           Nichtmitglieder     68,00 EUR 

Sie können sich tagsüber unter der Rufnummer 07331 – 66 251 bei Andreas Drexler zu der Fahrt anmelden.
Ab 18.00 Uhr ist der Anrufbeantworter der Firma Purpurblau für Sie geschaltet. Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.

Bei Ihrer Anmeldung nennen Sie bitte Ihren Namen, die Telefonnummer und den Zustiegsort (Auswahl aus der unten stehenden Liste).

Wie immer wird es in Geislingen und in den auf der Strecke liegenden Nachbarorten verschiedene Zustiegsmöglichkeiten geben. Diese können der unten stehenden Liste entnommen werden.

Abfahrtszeiten und Zustiegsorte 

  1. 00 Uhr Omnibusbahnhof Geislingen (ZOB)
  2. 05 Uhr Omnibushaltestelle beim Nel Mezzo
  3. 10 Uhr Sternplatz, Haltestelle vor Intersport Britzelmayer
  4. 15 Uhr TVA – Parkplatz
  5. 25 Uhr Kuchen, Haltestelle bei der Kreissparkasse
  6. 30 Uhr Gingen, Haltestelle bei Fischer & Stegmaier
     

Den Betrag überweisen Sie nach Ihrer Anmeldung bitte umgehend auf eines der nachfolgenden Konten:

Stadtseniorenrat Geislingen 
Volksbank IBAN: DE07 6106 0500 0605 4690 08
Kreissparkasse IBAN: DE54 6105 0000 0016 0721 18 

Nach Eingang des Betrags gilt die Fahrt als verbindlich gebucht. Eine Stornierung der Fahrt und eine Rückerstattung der Teilnehmerkosten sind dann leider nicht mehr möglich.

Anmelde- und Zahlungsschluss ist der 2. Oktober 2023.

Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 48 Personen.

Wir freuen uns auf Ihren Anruf und wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern schon heute einen erlebnisreichen Tag und eine fröhliche Fahrt.

Melodie am Nachmittag

Schon seit vielen Jahren veranstaltet der Stadtseniorenrat Geislingen in Kooperation mit der Stadt Geislingen die „Melodie am Nachmittag“, zu der die älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger jeweils im Frühjahr und im Herbst in die Jahnhalle eingeladen werden.

Nun ist es wieder soweit. Am Samstag, 7. Oktober 2023, findet wieder die beliebte „Melodie am Nachmittag“ statt. Unter dem Motto „Beschwingt in den Herbst“ wird der Nachmittag musikalisch von der Stadtkapelle Geislingen gestaltet. 

Der Stadtseniorenrat lädt die Seniorinnen und Senioren zu dieser Veranstaltung herzlich ein. Neben vielen bekannten Melodien gibt es kostenlos auch Kaffee und Kuchen.

Die Vorstellung beginnt um 14.30 Uhr, die Jahnhalle ist ab 14.00 Uhr geöffnet.

Der Eintritt ist frei, aus organisatorischen Gründen wird jedoch um eine telefonische Anmeldung gebeten. Diese kann ab sofort zu den üblichen Geschäftszeiten im Mehrgenerationenhaus Geislingen, Schillerstr. 4, sowie unter den Telefonnummern (07331) 44 03 63 oder 44 03 64, erfolgen.

Unter der Rubrik „Downloads“ kann der aktuelle Flyer zur Veranstaltung aufgerufen werden.

Vorstandssitzung

Sitzung des Vorstands

Die nächste öffentliche Sitzung des Vorstandes findet am 9. Oktober 2023 statt. 

Sie beginnt um 14.00 Uhr im Mehrgenerationenhaus (Clubraum 2), Schillerstr. 4.

Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:

  • Begrüßung und Eröffnung der Vorstandssitzung
  • Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 11. September 2023
  • Bericht über das Verhaltens- und Sicherheitstraining mit Tobias Flitsch
  • Bericht über die Ausfahrt nach Rottweil und Tübingen
  • Bericht über die „Melodie am Nachmittag“ und Vorschläge über Musikgruppen für die nächsten Veranstaltungen
  • Ausblick auf weitere Aktivitäten im Oktober und November
    „Letzte Hilfe Kurs“ am 30. Oktober 2023 und
    Besuch von Herrn Wienecke in der Vorstandssitzung am 6. November 2023
  • Verschiedenes

Interessierte Mitglieder und Gäste sind freundlich eingeladen. Gerne können sich alle mit Fragen an der Diskussion beteiligen.

Vorsorge ist wichtig

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Ein Unfall, ein Schlaganfall oder ein sonstiger gesundheitlicher Schicksalsschlag bewirken oft, dass man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigenständig handeln zu können. Für einen solchen Fall Vorsorge zu treffen, ist äußerst wichtig.

Zum Beispiel ein plötzlicher Schlaganfall – Notarzt – Krankenhaus. In Deutschland passiert das ungefähr 270.000 Mal im Jahr. Der Betroffene kann möglicherweise nicht mehr sprechen und schreiben, er ist halbseitig gelähmt. Er kann nur noch ein „Ja“ oder ein „Nein“ signalisieren, wenn ihm die richtige Frage gestellt wird. Wird diese nicht gestellt, kann er seine Wünsche nicht mehr zum Ausdruck bringen. Schlaganfälle sind die Hauptursache für Behinderungen im Erwachsenenalter. Oder ein Unfall bei dem der Betroffene mit dem Kopf so schwer aufschlägt, dass er ins Koma fällt. Jetzt ist es wichtig, dass er mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung vorgesorgt hat. Wer rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erstellt hat, kann gewiss sein, dass in einem solchen Fall vertraute Personen da sind, die sich um all die Angelegenheiten kümmern, die man selbst nicht mehr erledigen kann  Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Gericht einen Betreuer oder eine Betreuerin bestellen. Das heißt, dass unter Umständen eine bis dahin fremde Person dann über alle Angelegenheiten des Betroffenen entscheidet.

Mit einer Vorsorgevollmacht können sehr weitreichende Befugnisse übertragen werden, diese können aber auch eingeschränkt werden. Wichtig ist auf jeden Fall, eine Vollmacht nur einer Person zu erteilen, der man hundertprozentig vertraut. In einer Betreuungsverfügung können konkret Menschen benannt werden, die im Bedarfsfall Verantwortung für den Betroffenen übernehmen und Entscheidungen für ihn treffen.

Die Entscheidung, auf welche Art und Weise man Vorsorge treffen möchte, ist nicht ganz einfach. So muss beispielsweise beachtet werden, dass bei einer Vorsorgevollmacht in bestimmten Fällen eine öffentliche Beglaubigung oder eine notarielle Beurkundung erforderlich ist. Hinzu kommt, dass sich auch die Rechtslage in diesem Bereich immer wieder ändert. Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft getreten. Diese Reform ist die größte im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992. Mit dieser Reform wurde auch ein beschränktes „Notvertretungsrecht“ für den Ehegatten bzw. Lebenspartner in gesundheitlichen Angelegenheiten eingeführt. Dieses tritt automatisch ein, wenn „ein Ehegatte aufgrund von Bewusstlosigkeit oder Krankheit seine Angelegenheiten der Gesundheitsvorsorge rechtlich nicht besorgen kann“. Ist dann aber überhaupt noch eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung erforderlich? Ja, sagen die Fachleute, denn das „Notvertretungsrecht“ gilt nur für Gesundheitsangelegenheiten und nur für die begrenzte Zeit von 6 Monaten. Weil dieses automatisch eintretende „Notvertretungsrecht“ nur für Gesundheitsangelegenheiten gilt, nicht aber beispielsweise für Behördengänge, Versicherungsangelegenheiten oder Bankgeschäfte, ist weiterhin eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung wichtig. Ein ebenfalls sehr wichtiges Dokument zur Vorsorge ist eine Patientenverfügung.

Das Thema „Vorsorge“ stellt einen besonderen Schwerpunkt in der Arbeit des Stadtseniorenrats dar. Er bietet zu dieser Problematik einen Vortrag an. In diesem referiert Wolfgang Kehrer, Bürgermeister a.D., zu dem Thema „Vorsorge“ und beantwortet gerne auch Fragen. Er kennt sich nicht nur mit den geltenden Vorschriften aus sondern kann auch aus der Praxis berichten, weil er selbst als Betreuer tätig ist.

Dieser Vortrag findet am 11. Oktober 2023 um 15.00 Uhr im Schubartsaal des Mehrgenerationenhauses, Schillerstr. 4, statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Nutzen Sie dieses Angebot und informieren Sie sich, wie Sie am besten Vorsorge für einen hoffentlich nie eintretenden Notfall treffen können.

Letzte Hilfe Kurs der Hospizbewegung Kreis Göppingen

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Zusammen mit der Hospizbewegung Kreis Göppingen bietet der Stadtseniorenrat Geislingen einen sogenannten „Letzte Hilfe Kurs“ an. In diesem wird das „kleine 1X1 der Sterbebegleitung“ vermittelt. Dabei geht es um das Umsorgen von schwerkranken und sterbenden Menschen sowie um die Überwindung der Sprachlosigkeit, die bei diesem Thema leider oft gegeben ist.

In ihrem Flyer zur „Letzten Hilfe“ schreibt die Hospizbewegung Kreis Göppingen:
Einen Erste Hilfe Kurs haben wir alle schon einmal in unserem Leben gemacht  immer in der Hoffnung, nicht in eine Unfallsituation zu geraten und handeln zu müssen.
Dem Thema Krankheit und Sterben werden wir zwangsläufig in unserem Leben begegnen. Ob alt oder jung, ein Nachbar, der plötzlich verstirbt, ein Kollege, der unheilbar krank ist oder ein guter Freund, der Tod enger oder entfernter Familienmitglieder – wir alle sind sterblich. Umso wichtiger ist es, in solchen Situationen gut vorbereitet zu sein, um sich sicherer zu fühlen und weniger Angst zu haben.
Letzte Hilfe Kurse vermitteln Basiswissen und Orientierungen sowie einfache Handgriffe. Sterbebegleitung ist keine Wissenschaft sondern praktizierte Menschlichkeit, die auch in der Familie oder der Nachbarschaft möglich ist. Wir möchten Grundwissen an die Hand geben und ermutigen, sich Sterbenden zuzuwenden. Denn Zuwendung ist das, was wir alle am Ende des Lebens am meisten brauchen. 

Der Kurs besteht aus vier Modulen, die alle vier in dem Kurs am 30. Oktober 2023 behandelt werden:

Modul 1:    Sterben als ein Teil des Lebens
In diesem Modul geht es um den Beginn des Sterbeprozesses.

Modul 2:   Vorsorgen und entscheiden
In diesem Modul werden die wichtigsten Begriffe erklärt.

Modul 3:   Leiden lindern
In diesem Modul geht es um die Symptome aber beispielsweise auch um das Essen und Trinken während des Sterbeprozesses.

Modul 4:   Abschied nehmen
Hier wird beispielsweise auf die Frage eingegangen, wie die Hinterbliebenen auf den Verlust reagieren können und wie Kinder mit dem Tod umgehen können. Außerdem werden die verschiedenen Trauerphasen behandelt.

Der „Letzte Hilfe Kurs“ findet am 30. Oktober 2023 von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr im Mehrgenerationenhaus Geislingen, Schillerstr. 4 statt und ist kostenlos. 

Anmeldungen zu dem Kurs können unter der Rufnummer 07161 – 98 61 952 erfolgen.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter www.letztehilfe.info oder unter kontakt@letztehilfe.info.

Informationen zur Hospizbewegung Kreis Göppingen unter http://www.hospizbewegung-goeppingen.de.

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